LAG Hamm - 4 Sa 2086/94 - 4 Sa 2156/94 - 4 Sa 668/94 - 4 Sa 828/95 - 4 Sa 1330/95 - 4 Sa 487/96 - 09.07.96,
Helmut Kampelmann u. a. gegen Landschaftsverband Westfalen-Lippe u. a.
EuGH, Urteil vom 04.12.1997 - Aktenzeichen Rs C-253/96 u.a.
DRsp Nr. 2001/5708
Helmut Kampelmann u. a. gegen Landschaftsverband Westfalen-Lippe u. a.
1. Für die Mitteilung nach Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 91/533 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, durch die der Arbeitnehmer über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses und insbesondere über die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c genannten Punkte unterrichtet wird, spricht eine ebenso starke Vermutung der Richtigkeit, wie sie im innerstaatlichen Recht einem solchen vom Arbeitgeber ausgestellten und dem Arbeitnehmer übermittelten Dokument zukommen würde. Der Beweis des Gegenteils durch den Arbeitgeber ist jedoch zulässig und kann von diesem geführt werden, indem er nachweist, daß die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen als solche falsch sind oder daß sie durch die Tatsachen widerlegt worden sind.
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