Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2023 wird kostenpflichtig und ohne Revisionszulassung zurückgewiesen.
Die Parteien streiten über Ansprüche der klagenden Arbeitgeberin und Verleiherin gegen den beklagten Leiharbeitnehmer auf Herausgabe von Tätigkeitsnachweisen sowie auf Schadensersatz.
Die Klägerin verleiht Arbeitnehmer. Der Beklage war bei ihr seit dem 1. Januar 2022 als Elektrotechniker zum Einsatz als Leiharbeitnehmer beschäftigt, zuletzt bei 41 Wochenstunden und einem Bruttostundenlohn in Höhe von 16,00 EUR.
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