LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.01.2025
12 Sa 102/24
Normen:
BGB § 366 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 1826/23

Herausgabe der Tätigkeitsnachweise eines Leiharbeitnehmers für seine Arbeit beim Entleihbetrieb

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2025 - Aktenzeichen 12 Sa 102/24

DRsp Nr. 2025/1210

Herausgabe der Tätigkeitsnachweise eines Leiharbeitnehmers für seine Arbeit beim Entleihbetrieb

Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verpflichtung, die geleistete Arbeit zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen, handelt es sich um einen Teil der angewiesenen Arbeitsleistung, die wegen des Charakters der Arbeitspflicht als Fixschuld mit Zeitablauf untergehen und die deshalb nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeklagt werden kann.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2023 wird kostenpflichtig und ohne Revisionszulassung zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 366 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche der klagenden Arbeitgeberin und Verleiherin gegen den beklagten Leiharbeitnehmer auf Herausgabe von Tätigkeitsnachweisen sowie auf Schadensersatz.

Die Klägerin verleiht Arbeitnehmer. Der Beklage war bei ihr seit dem 1. Januar 2022 als Elektrotechniker zum Einsatz als Leiharbeitnehmer beschäftigt, zuletzt bei 41 Wochenstunden und einem Bruttostundenlohn in Höhe von 16,00 EUR.

1. 2. 1. 2. 2a.