Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 22.2.2024 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Herausgabe eines Kettenbaggers und eines Radladers mit verschiedenen Anbauteilen.
Die Klägerin war im Bereich der Schienenentsorgung tätig. Der Beklagte war Kommanditist der Klägerin. Mit Schreiben vom 31.08.2022 kündigte der Beklagte das Gesellschaftsverhältnis zum 31.12.2023. Zugleich war er bei der Klägerin seit dem 01.06.2005 auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages als Betriebsleiter beschäftigt. Die Klägerin kündigte das Arbeitsverhältnis.
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