LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.05.2014
11 Sa 78/13
Normen:
BetrVG § 75 Abs. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lörrach, vom 30.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 301/13

Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 78/13

DRsp Nr. 2014/16630

Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans

Die Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans kann im Hinblick auf deren besonderen Kündigungsschutz gerechtfertigt sein.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 30.10.2013 - 3 Ca 301/13 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 75 Abs. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Sozialplanabfindung, hilfsweise Nachteilsausgleich.

Der 1957 geborene Kläger ist Beamter auf Lebenszeit. Am 01.09.1974 begann er bei der Deutschen Bundespost als Auszubildender. Ab 01.01.1988 wurde er zum Beamten im mittleren Dienst ernannt und im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost ab 01.05.2005 als Beamter beurlaubt und als Arbeitnehmer (Monteur im Außendienst am Standort Südwest) bei der V. GmbH & Co KG beschäftigt (Arbeitsvertrag vom 22.03.2005, Anl. K1, ABI. 9 bis 15 der erstinstanzlichen Akte).

1. 2.