Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 30.10.2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Sozialplanabfindung, hilfsweise Nachteilsausgleich.
Der 1957 geborene Kläger ist Beamter auf Lebenszeit. Am 01.09.1974 begann er bei der Deutschen Bundespost als Auszubildender. Ab 01.01.1988 wurde er zum Beamten im mittleren Dienst ernannt und im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost ab 01.05.2005 als Beamter beurlaubt und als Arbeitnehmer (Monteur im Außendienst am Standort Südwest) bei der V. GmbH & Co KG beschäftigt (Arbeitsvertrag vom 22.03.2005, Anl. K1, ABI. 9 bis 15 der erstinstanzlichen Akte).
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