LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.12.2024
5 SLa 135/24
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 25.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 445/23

Hinreichende Begründung der Berufung hinsichtlich Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.2024 - Aktenzeichen 5 SLa 135/24

DRsp Nr. 2025/1378

Hinreichende Begründung der Berufung hinsichtlich Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

1. Die Berufung gegen das arbeitsgerichtliche Urteil ist unzulässig, da sich der Arbeitnehmer in seiner Berufungsbegründung nicht hinreichend mit dem angegriffenen Urteil des Arbeitsgerichts auseinandersetzt. 2. Es werden insbesondere keine substantiierten Einwände gegen die Zeugenaussagen und die Feststellungen des Arbeitsgerichts vorgebracht.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 25. April 2024, Az. 11 Ca 445/23, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.