1. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 29. Mai 2024 -
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren wird auf EUR 2.500,00 festgesetzt.
2. Die angefallene Gebühr nach Nr. 8614 der Anlage 1 zum
I.
Die Beteiligte zu 1. hat mit Schriftsatz vom 14. Februar 2024 beantragt, die vom Beteiligten zu 2. verweigerte Zustimmung zur Versetzung einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Betreuung in den Bereich Pflege zu ersetzen. Im Rahmen eines zwischen den Beteiligten am 25. März 2024 vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleichs hat der Beteiligte zu 2. seine Zustimmung zu der Versetzung erteilt.
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