Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.04.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 15%, die Beklagte zu 85%.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten um die Einbeziehung von Ausgleichszahlungen wegen Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit in die Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle.
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