LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2024
L 6 SB 2671/23
Normen:
SGB IX § 152 Abs. 1 S. 1, 2, 5;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 24.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 SB 3325/21

Höhere Erstfeststellung des Grades der Behinderung mit 50 statt 30 aufgrund Erkrankung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2024 - Aktenzeichen L 6 SB 2671/23

DRsp Nr. 2024/12940

Höhere Erstfeststellung des Grades der Behinderung mit 50 statt 30 aufgrund Erkrankung

Eine unklare Diagnostik belegt keine schwerere Diagnose in Bezug auf eine Behinderung.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24. August 2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB IX § 152 Abs. 1 S. 1, 2, 5;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die höhere Erstfeststellung des Grades der Behinderung mit 50 statt 30 umstritten.