Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Urlaubsanspruch, der für die Zeiten der Elternzeit entstanden ist, kann vom Arbeitgeber nur im bestehenden Arbeitsverhältnis gekürzt werden. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Urlaubsabgeltungsanspruch wegen der Aufgabe der Surrogationstheorie nicht mehr gekürzt werden. Der aufgrund der Elternzeit eingetretene Verdienstausfall führt nicht zur Reduzierung des Urlaubsabgeltungsanspruchs.
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