Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Weiterleitung von E-Mail-Konten der Kunden der Arbeitgeberin an ein Konkurrenzunternehmen verstößt gegen das Wettbewerbsverbot und rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig davon, in welcher Form der Mitarbeiter sich an dem Konkurrenzunternehmen beteiligt (§ 1 KSchG, § 626 BGB).
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