I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Es widerspricht dem gesetzlichen Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BurlG, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte. Das gilt auch, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.11.2024