I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Knüpft der Arbeitgeber die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie i.S.v. § 3 Nr. 11c EStG an den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag an, so verstößt das nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Wird die Inflationsausgleichsprämie aufgrund einer Gesamtzusage gewährt, handelt es sich dabei um AGB.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.11.2024