LAG Düsseldorf - Urteil vom 11.07.2024
5 SLa 157/24
Normen:
BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 07.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1984/23

Inbezugnahme des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag; Dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2024 - Aktenzeichen 5 SLa 157/24

DRsp Nr. 2024/14600

Inbezugnahme des Tarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag; Dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT

Zur Inbezugnahme desTarifvertrags "über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 07.02.2024 - Az.: 4 Ca 1984/23 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.680,00 € seit dem 01.09.2023 und aus weiteren 1.320,00 € seit dem 01.03.2024 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2;

Tatbestand

1. 2.