1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.05.2024 -
2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zuglassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, der Klägerin eine Zulage gemäß §
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