I. Die Antragsgegnerin ist eine Gesellschaft mbH mit einem voll eingezahlten Stammkapital von 30 Mio. DM, das von mehreren Familienstämmen gehalten wird. Die Antragsteller, Vater und Tochter, sind mit Geschäftsanteilen von 3.146.100,-- DM bzw. 233.700,-- DM beteiligt. Die Gesellschaft beschäftigt inzwischen über 2.000 Mitarbeiter und hat, um den Anforderungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 Genüge zu tun, am 2. April 1992 ihre Satzung geändert und einen zwölfköpfigen Aufsichtsrat gebildet. Die Antragsteller haben mehrfach darum gebeten, Einsicht in die Protokolle des neu gebildeten Aufsichtsrats zu erhalten, sind jedoch sowohl von den Geschäftsführern wie von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin abschlägig beschieden worden.
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