Auf die Berufung und Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers und der Anschlussberufung der Beklagten im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 07. September 2011 - 4 Ca 144/11 - teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass dem Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen des A wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung keine Ansprüche, bezogen auf den Zeitraum vom 03. Februar 2005 bis 31. Dezember 2007, zustehen. Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten gilt:
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