ArbG Köln, vom 27.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 6764/94
II. Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 15. Mai 1996 - 2 (7) Sa 958/95 -,
Insolvenzschutz bei Betriebseinstellung und offensichtlicher Masselosigkeit
BAG, Urteil vom 09.12.1997 - Aktenzeichen 3 AZR 429/96
DRsp Nr. 1998/16597
Insolvenzschutz bei Betriebseinstellung und offensichtlicher Masselosigkeit
»1. Der Sicherungsfall des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4BetrAVG setzt voraus, daß der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit vollständig beendet und offensichtlich keine Konkursmasse vorhanden ist, die zur Deckung der Kosten eines Konkursverfahrens ausreicht.2. Die offensichtliche Masselosigkeit ist eine anspruchsbegründende Tatbestandsvoraussetzung. Es kommt nicht darauf an, über welche Kenntnisse der Betriebsrentner und der PSV verfügen. Entscheidend sind die objektiven Verhältnisse (Klarstellung zum Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 544/79 - BAGE 34, 146 = AP Nr. 9 zu § 7BetrAVG).3. Die Masselosigkeit muß nicht schon bei der Betriebseinstellung vorliegen und offensichtlich sein (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 146 und BAGE 47, 229 = AP Nr. 9 und 22 zu § 7BetrAVG).4. Die Einstandspflicht des PSV entsteht in dem Zeitpunkt, in dem alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4BetrAVG vorliegen. Ein später gestellter Konkursantrag führt nicht dazu, daß der Insolvenzschutz des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4BetrAVG rückwirkend entfällt.
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