IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine im Ergebnis begrüßenswerte Entscheidung. Bei der Beurteilung, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht, sind stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Oft ist die Abgrenzung zwischen einem verbotenen Wettbewerb und einer zulässigen Vorbereitung einer nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis geplanten Tätigkeit nicht einfach.