Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Sozialzweck des § 3 Nr. 11c EStG ist nicht absolut. Vielmehr steht es Arbeitgebern frei, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch an weitere Bedingungen wie die Betriebstreue zu knüpfen und den begünstigten Personenkreis damit einzuschränken. Die entsprechende Regelung muss jedoch stets den Anforderungen der AGB-Kontrolle gerecht werden und insbesondere transparent sein.
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