1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2011 -
2. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2011 -
3. Das beklagte Land hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der tariflichen Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2009.
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