1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. Mai 2011 -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26. November 2010 -
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Klägerin zu tragen.
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