1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. November 2018 - 16 Sa 713/18 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13. Juli 2018 -
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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