I.
Die beschwerdeführende Gewerkschaft wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, durch die ihre Angriffe gegen eine Betriebsvereinbarung zurückgewiesen worden sind, die sie für nicht tarifkonform hält. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde macht sie im wesentlichen geltend, Art. 9 Abs. 3 GG gewähre den Gewerkschaften einen wirksamen Schutz gegen Betriebsvereinbarungen, die mit einem von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag nicht im Einklang stünden.
II.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§
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