LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 25.11.1993
4 TaBV 27/93
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1 § 87 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
CR 1994, 762
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 24.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 36/93

Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der ISDN-Technik

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.11.1993 - Aktenzeichen 4 TaBV 27/93

DRsp Nr. 2005/6874

Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der ISDN-Technik

1. Die Kostenerstattung für die Schulungsveranstaltung "ISDN - Neue Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle" setzt voraus, dass das vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit tatsächlich benötigt wird; das ist zu bejahen, wenn der beteiligte Arbeitgeber die "ISDN - Technik" bereits eingeführt oder die feststehende Absicht hat, sich einer derartigen Technik zu bedienen und hiervon unmittelbare Wirkungen auf die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer ausgegangen sind beziehungsweise in naher Zukunft ausgehen werden und wenn dadurch Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt werden.2. Die rein theoretische Möglichkeit, dass eine Frage im Betrieb einmal auftauchen werde und der Betriebsrat hierfür noch nicht die erforderlichen Kenntnisse besitze, genügt nicht.3. Mitbestimmungsrechte im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sind erst dann gegeben, wenn die Telekommunikationseinrichtung zur Überwachung objektiv und unmittelbar geeignet ist, der technische Standard der Einrichtung also bereits mit den Kontrollfunktionen und den entsprechenden Speichergeräten versehen ist; das Gerät muss folglich mit den Kontrollvorrichtungen bezüglich der Leistung oder des Verhaltens der Bediener versehen sein.

Normenkette:

§ Abs. § Abs. § Abs. Nr. ;