Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2011 - 11 Ca 1781/11 - abgeändert und der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 6. Juli 2011 aufgehoben. Der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wird aufgegeben, die Kostenfestsetzungsanträge des Klägervertreters vom 26. Mai 2011 (11 Ca 1781/11 und 11 Ca 2146/11) unter Berücksichtigung der rechtlichen Erwägungen des vorliegenden Beschlusses neu zu bescheiden.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|