Der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 12. April 2024 wird aufgehoben.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin einstweilen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens für den Zeitraum von sechs Monaten, die Kosten einer Autismustherapie im Autismuszentrum M1 gGmbH zu gewähren.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Antrags- und Beschwerdeverfahren.
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 10. Mai 2024 gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
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