ArbG Berlin, vom 21.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 19415/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen
LAG Berlin, Urteil vom 17.05.1993 - Aktenzeichen 9 Sa 141/92
DRsp Nr. 2002/8062
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen
1. Zu den Voraussetzungen der Entschuldbarkeit einer beharrlichen Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund.2. Inhalt der geschuldeten Tätigkeit und Direktionsrecht.