1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.06.2024 -
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3.) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers und ein Zwischenzeugnis.
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