ArbG Berlin, vom 07.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 3862/93
Kündigung: Wirksamkeit bei Betriebsübergang
LAG Berlin, Urteil vom 30.11.1993 - Aktenzeichen 12 Sa 115/93
DRsp Nr. 2002/8045
Kündigung: Wirksamkeit bei Betriebsübergang
Im Anwendungsbereich von § 613a Abs. 4BGB in seiner gemäß Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 2EGBGB nur in sogenannten Beitrittsgebiet geltenden Fassung ist eine im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Betriebsveräußerung ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung nicht bereits deshalb unwirksam, weil die Kündigung Ausdruck einer Betriebseinschränkung ist, mit der der Betrieb überhaupt "verkaufsfähig" gemacht werden soll.