Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13. März 2024 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin, die am xx.xx. 1968 geboren ist, war seit dem 1. August 1988 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrags datierend vom gleichen Tag bei der Beklagten in der Pumpenmontage als Montagehelferin beschäftigt. Sie ist verheiratet und hat ein Kind.
Die Beklagte ist ein Produktionsunternehmen mit Sitz in A, bei dem mehr als 10 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt werden. Ein Betriebsrat ist gebildet.
1. 1a) 2. 3. 4. 5. 6. 1. 1a) 2. 3. 4. 5. 6.
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