Die Klägerin war seit Mitte 1988 als Servicekraft im Restaurant S. tätig. Dieses Restaurant wurde aufgrund des Kaufvertrags vom 1. Oktober 1992 von der Beklagten, deren Ehemann und einem bereits nach kurzer Zeit wieder ausgeschiedenen dritten Teilhaber übernommen.
Nachdem die Klägerin mehrere Tage lang nicht zur Arbeit erschienen war, kündigte ihr die Beklagte am 5. September 1995 fristlos.
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