Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5.2.2025 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte.
Der Arbeitgeber (Beteiligte zu 2) betreibt Einrichtungshäuser. Der Antragsteller ist dort beschäftigt und Mitglied des Betriebsrats.
Mit Schreiben vom 5.8.2024 teilte der Arbeitgeber dem Antragsteller Folgendes mit:
"Abmahnung wegen Beleidigung
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