1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten zu zahlenden Nachtarbeitszuschläge. In rechtlicher Hinsicht ist zwischen den Parteien insbesondere streitig, ob der Kläger bei der von ihm geleisteten regelmäßigen Nachschichtarbeit (25 % Zuschlag) aus Gleichheitsgründen so zu behandeln ist, wie diejenigen Beschäftigten, die im Tarifsinne "Nachtschichtarbeit von weniger als einer Woche" oder "Nachtarbeit im Übrigen" leisten (50 % Zuschlag).
Das vorliegende Urteil ist abgesehen von der Darstellung der konkret gestellten Klageanträge wortgleich mit allen am gleichen Tag verkündeten Entscheidungen der 6. Kammer in Verfahren gegen die Beklagte. Nur in einem Parallelfall ist die klagende Person eine Frau. Die dortige Entscheidung wurde entsprechend angepasst.
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