Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 7. Februar 2024 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 1.000 Euro.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
Die Klägerin ist Arbeitnehmerin der Beklagten. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, die Beklagte ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes Telekommunikation und IT e.V. Für die Zeit vom 1. Dezember 2020 bis 30. November 2028 vereinbarten die Parteien Altersteilzeit im Blockmodell. Seit dem 1. Dezember 2020 befindet sich die Klägerin in der Arbeitsphase, als deren Endpunkt der 30. November 2024 vorgesehen ist. Im Jahre 2022 bezog sie (ohne Berücksichtigung von Aufstockungsleistungen) eine Jahresvergütung in Höhe von 38.725,90 Euro brutto.
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