LAG Saarland - Urteil vom 28.02.1990
1 Sa 209/89
Normen:
BGB § 630 ;
Fundstellen:
LAGE Nr. 9 zu § 630 BGB
AuA 1999, 537
Vorinstanzen:
I. ArbG Neunkirchen - Urteil vom 26. Oktober 1989 - 2 Ca 976/89 -,

LAG Saarland - Urteil vom 28.02.1990 (1 Sa 209/89) - DRsp Nr. 1999/7775

LAG Saarland, Urteil vom 28.02.1990 - Aktenzeichen 1 Sa 209/89

DRsp Nr. 1999/7775

1. Zur Frage, wann der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verwirkt ist. 2. Bei einer Beschäftigungsdauer als Filialleiter von lediglich sechs Monaten kann der Arbeitnehmer nicht beanspruchen, daß in das Zeugnis aufgenommen wird, während der Zeit, in der er die Filiale leitete, sei das Bilanzvolumen der Zweigstelle gegenüber den Zahlen der vorangegangenen drei Jahre um x % gestiegen.

Normenkette:

BGB § 630 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Erteilung eines berichtigten qualifizierten Zeugnisses und über einen vom Kläger begehrten Anspruch auf Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Der Kläger war vom 1. Oktober 1985 bis Februar 1988 als Bankkaufmann in der Kreditabteilung der Beklagten, einem Bankunternehmen, tätig. Mit Wirkung vom März 1988 wurde ihm die Leitung der Filiale ... übertragen. Am 30. September 1988 schied der Kläger nach einer Eigenkündigung bei der Beklagten aus, wobei sein letztes Bruttogehalt 4.000.- DM im Monat betrug.

Ende Oktober 1988 händigte die Beklagte dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis aus. Dieses hatte folgenden Wortlaut:

Herr ..., geboren am ..., wohnhaft in ..., -Straße ..., trat am 01. Oktober 1985 in die Dienste unserer ...-Bank ein.

Herr ... war zunächst in der Kreditabteilung und ab 01. März 1988 als Leiter unserer Filiale tätig.