Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15.04.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen nicht wirksamer Antragstellung.
|
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|