1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 28.02.2024 - Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und eine daraus folgende Pflicht der Beklagten zur Zahlung von Differenzvergütung seit dem 01.07.2020.
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