Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 04.12.2013 - 2 Ca 193/13 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.545,42 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten seit dem 05.09.2013.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 71 % und die Beklagte zu 29 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|