Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 04.12.2013 - 2 Ca 192/13 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 720,70 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten seit dem 05.09.2013.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 36 % und die Beklagte zu 64 % zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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