I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Oktober 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1.898,75 Euro brutto (eintausendachthundertachtundneunzig, 75/100)
nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 1.376,25 EUR ab dem 17. Juni 2015, auf weitere 271,25 EUR ab dem 23. Juli 2015 und auf weitere 271,25 EUR ab dem 1. August 2015 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 1.898,75 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den gesetzlichen Mindestlohn für die Monate Januar bis Juli 2015 und die Frage, ob eine der Klägerin gezahlte Wechselschichtzulage, eine der Klägerin gezahlte Funkzulage und zwei Leistungsprämien auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen sind.
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