LAG München - Urteil vom 11.08.2023
7 Sa 610/22
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;
Fundstellen:
NWB 2024, 713
NWB 2024, 1697
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 10.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 11764/21

Missbräuchlichkeit des Honorarrückzahlungsverlangens eines Arbeitgebers i.R.d. Behandlung des Vertragsverhältnisses als freies Mitarbeiterverhältnis

LAG München, Urteil vom 11.08.2023 - Aktenzeichen 7 Sa 610/22

DRsp Nr. 2024/1369

Missbräuchlichkeit des Honorarrückzahlungsverlangens eines Arbeitgebers i.R.d. Behandlung des Vertragsverhältnisses als freies Mitarbeiterverhältnis

Durch die Vereinbarung und Behandlung eines Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit wird beim Mitarbeiter ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen. Erweist sich die Zusammenarbeit tatsächlich als Arbeitsverhältnis, ist dieses Vertrauen des Arbeitnehmers grundsätzlich schützenswert. Der Arbeitgeber handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er versucht, dem Mitarbeiter die erhaltenen Vorteile wieder zu entziehen. Anders liegt es, wenn der Mitarbeiter selbst eine Klage erhebt und für einen bestimmten Zeitraum die Einordnung des Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis geltend macht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil vom 10.11.2022 - 31 Ca 11764/21 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche der Klägerin aus einem fehlerhaft als freies Dienstverhältnis behandelten Arbeitsverhältnis.

1. 2. 3. I. 1. 2. II.