Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts - 2. Fachsenat für Personalvertretungssachen nach dem Landespersonalvertretungsrecht - vom 8. November 2022 wird zurückgewiesen.
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Die Beteiligten streiten um das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers im Zusammenhang mit der Stufenzuordnung einer Mitarbeiterin.
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