1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 11.07.2023 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Erforderlichkeit einer Eingruppierungsüberprüfung nach Einfügung neuer Tätigkeitsbeispiele für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber geltenden Fassung (TVöD -VKA).
Die beteiligte Arbeitgeberin, eine gemeinnützige GmbH, betreibt Kindertagesstätten und bietet ambulante sowie stationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien an. Die ambulanten Hilfen erbringt sie in Form von
-Sozialpädagogischer Familienhilfe,
-Erziehungsbeistandschaft und
-Hilfe für junge Volljährige.
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