LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 12.06.2024
26 Ta (Kost) 6027/24
Normen:
RVG § 11 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 53 Ca 660/23

Möglichkeit der gerichtlichen Festsetzung der gesetzlichen Anwaltsvergütungen der Rechtsanwälte gegen ihre Mandanten

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2024 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6027/24

DRsp Nr. 2024/8878

Möglichkeit der gerichtlichen Festsetzung der gesetzlichen Anwaltsvergütungen der Rechtsanwälte gegen ihre Mandanten

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. März 2024 - 53 Ca 660/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

RVG § 11 Abs. 5;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführer verfolgen mit der Beschwerde ihren Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei weiter.