1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. März 2024 -
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführer verfolgen mit der Beschwerde ihren Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei weiter.
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