Die Klägerin ist eine mit der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verbundene Arbeitgeberin. Sie hält die Beklagte nach § 30 der Satzung der VBL in Verbindung mit §
Der am 8. Oktober 1942 geborene A war vom 1. Dezember 1969 bis zum 31. Dezember 1981 als DO-Angestellter bei der Klägerin beschäftigt. Er war nach §
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