I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. März 2016 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte:
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.856,21 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin ist 30 Jahre alt (geb. .... 1986) und war vom 1. Januar 2012 bis 31. März 2015 bei der Beklagten als Sozialpädagogin im Projekt "Concept" mit zuletzt 2.650.- EUR brutto/mtl. in der 5-Tage-Woche beschäftigt. Dabei war sie insbesondere auch für die Betreuung des im Frühjahr 2015 16 Jahre alten Jugendlichen D. F. zuständig. Ein jährlicher Erholungsurlaub von 25 Tagen war zwischen den Parteien vereinbart. Am 26. Februar 2015 kündigte die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. März 2015.
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