LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.04.2024
7 Sa 465/23
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Hameln, vom 08.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 83/23

Außerordentliche Kündigung eines Pastors wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.04.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 465/23

DRsp Nr. 2024/15286

Außerordentliche Kündigung eines Pastors wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

Begründete Zweifel an der Fähigkeit eines Pastors, die psychische und physische Integrität, die Intimsphäre sowie die sexuelle Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen zu respektieren, können einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. Die Kündigung kann trotz Vorliegens eines solchen Grundes unwirksam sein, wenn die Möglichkeit besteht, den Pastor zu anderen Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

Tenor

1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 8. Juni 2023 - 1 Ca 83/23 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten im Übrigen - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

(1)

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 01.03.2023 aufgelöst worden ist.

(2)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75%.

3) Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

1. 2.