1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 8. Juni 2023 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 01.03.2023 aufgelöst worden ist.
(2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75%.
3) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
1. 2.
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