Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30.08.2023 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.320,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02.11.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat 14 % die Beklagte hat 86 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Zulage zum Arbeitsentgelt.
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