1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Für den Kläger wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Nutzungsausfallentschädigung, weil seine beklagte Arbeitgeberin nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall den dem Kläger auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen herausverlangt hat.
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