Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 23. November 2020 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Sozialhilfeleistungen für G für den Zeitraum Juni 2016 bis einschließlich Oktober 2016 in Höhe von 7.256,15 EUR zu erstatten. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 83.629,05 EUR festgesetzt.
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